Einreisebestimmungen für Costa Rica

Was brauche ich zur Einreise ?

Einreisebestimmungen

Die minimalen Einreisebestimmungen Costa Ricas sind ein gültiger maschinenlesbarer Pass, welcher mind. 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss.
Bitte fragen Sie Ihr Reisebüro nach den genauen Passvorschriften (www.reiselade.ch)

Reisepass/Visum

 
Pass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Nein
Ja
Österreich
Ja
Nein
Ja
Schweiz
Ja
Nein
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Nein
Ja

Wichtig!  
Da es nicht ratsam ist, den Pass in der Tasche oder Rucksack mit zu führen, sollten Sie  

a) eine Kopie Ihrer Daten (mit Foto) und
b) eine Kopie mit dem Einreisestempel machen, denn die werden bei einer allfälligen Kontrolle akzeptiert.

Den Pass brauchen Sie in jedem Fall auf der Bank und auch Hotels können das Original beim Einchecken verlangen. Beim Zoll unbedingt darauf achten, dass der Einreisestempel gut lesbar ist, es könnte sonst zu Problemen bei einer Kontrolle kommen, die beiden Kopien sollten Sie unbedingt bei sich tragen. 
 
Hinweis
Bei der finanziellen Planung sollte bedacht werden, dass zum Zeitpunkt der Ausreise eine Flughafensteuer für Touristen von z. Zt. 26,00 US$ pro Person erhoben wird. Die Gebühr kann auch in Colones beglichen werden. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten beträgt die Ausreisegebühr je nach Aufenthaltszweck zwischen 47,00 US$ und 67,00 US$.
 

Reisepass

Allgemein erforderlich. Für die Reise in Costa Rica muss bei Visumpflicht ab der Einreise mindestens 3 Monate gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 30 Tage gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt nicht.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Hier: Familienreise in Costa Rica

Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.

Visum

Ein Visum zur Einreise in Costa Rica ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (sofern nicht anders angegeben) Staatsbürger von:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Staaten und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Serbien, Südafrika, Trinidad & Tobago, Uruguay und USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen: Antigua & Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Belize, Bolivien, Dominica, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Jamaika, Kiribati, Malediven, Marschall-Inseln, Mauritius, Mikronesien, Nauru, Palau, Philippinen, Russische Föderation, Salomonen, Samoa, Sao Tomé & Principe, Seychellen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Suriname, Taiwan (China), Tonga, Türkei, Tuvalu, USA (Nördliche Marianen) und Venezuela.

Wenn Sie via USA nach Costa Rica reisen, müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).

Am Zoll
In der Regel geht die Zollabfertigung schmerzlos über die Bühne, Stichproben werden immer wieder gemacht. Bitte informieren Sie sich, was eingeführt werden darf und was nicht.

Einreise USA

Bis spätestens drei Tage vor der Abreise muss ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden.

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"Passagiere, die vergessen haben, rechtzeitig die Einreiseerlaubnis einzuholen, können dies kurz vor dem Abflug in der Schalterhalle noch nachholen", sagte Swiss-Sprecher Jean-Claude Donzel am Montag auf Anfrage.

Am Flughafen Zürich wurden zwei Internetstationen eingerichtet, auf denen das Online-Formular gratis ausgefüllt werden kann. Deshalb hätten bislang beim Check-In keine USA-Reisenden zurückgewiesen werden müssen, sagte Donzel.

Die Swiss rät Passagieren jedoch dringend, die 72-Stunden-Frist einzuhalten. "Wer sich nicht rechtzeitig registriert, muss bei der Ankunft in den USA mit Schwierigkeiten rechnen", sagte Donzel. Bei verspäteter Anmeldung müsse mit stundenlangem Warten gerechnet werden.
"Wir wären froh, wenn sich die Passagiere schon jetzt an die Vorgaben halten", sagte Donzel. Es sei nicht bekannt, wie lange sich die US-Behörden bei verspäteter Registrierung noch nachsichtig zeigten.

Reisende aus der Schweiz und anderen Visa-freien Staaten müssen die elektronische Einreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) auf dem Internet oder beim Reisebüro beantragen. Sie ersetzt das grüne Formular, das Reisende bisher im Flieger oder auf dem Schiff ausfüllen mussten.

Der bewilligte Antrag ist während rund zwei Jahren gültig und berechtigt zu mehreren Einreisen in die USA. Die US-Botschaft rät Reisenden, den Antrag so früh wie möglich auszufüllen.
062 962 06 30