
SWISS TRAVEL SECURITY
Dieses Zeichen verleiht Ihnen Sicherheit! |
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Ihr Reiseziel steht fest. Nun wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Rückreise nicht ins Wasser fällt. |
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Es bürgt für: |
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Was bedeutet STS? |
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STS steht für SWISS TRAVEL SECURITY; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).
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Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein.
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Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes
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Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):
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Alle übrigen Leistungen im Zusammenhang mit Reisen werden von der STS nicht abgedeckt (nicht abschliessende Aufzählung):
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Der Konsument hat die dem Mitglied bezahlte Reise in jedem Fall anzutreten, sofern die Reise von einem anderen Veranstalter durchgeführt oder die Durchführung bis zum Ende auf andere Weise gewährleistet wird. Verweigert der Konsument den Reiseantritt, verwirkt er seinen Anspruch gegenüber der STS. Dies gilt insbesondere, wenn das Mitglied lediglich als Vermittler der bezahlten Reise aufgetreten ist.
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Der Konsument, der sich über den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Mitgliedes ausweist und die bezahlte Reise nicht antreten kann, bzw. dem die im voraus gebuchte und bezahlte Rückreise nicht gewährt wird, hat dafür Anspruch auf Entschädigung durch die STS, soweit er nicht schon von anderer Seite schadlos gehalten worden ist. Der Konsument hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zur Schadensminderung vorzunehmen, andernfalls kann die STS die Rückerstattung reduzieren oder vollständig verweigern.
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Schadenfall |
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Der Konsument hat der STS alle Reisedokumente (Hotelgutschein/Voucher, Tickets usw.), Rechnungen sowie die Zahlungsnachweise zusammen mit seiner Forderungsanmeldung einzureichen. Die Forderungen sind spätestens innerhalb von 60 Tagen nach der Reise geltend zu machen.
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Der von der STS entschädigte Konsument hat seine Ansprüche gegen Dritte an die STS abzutreten. Ermächtigt die STS den Konsumenten zur selbständigen Wahrung seiner Rechte, hat er allfällige Weisungen der STS zu beachten. Die STS kann ihre Leistungen von der Abtretung bzw. Einhaltung ihrer Weisungen abhängig machen. Bei Weigerung bzw. Nichtbefolgung kann die STS die Rückerstattung reduzieren oder vollständig verweigern.
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Merkblatt für Reisende |
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Das Merkblatt enthält wichtige Hinweise, die dazu beitragen sollen, dass "STS-Schadenfälle" (siehe STS) rasch und unkompliziert abgewickelt werden können. Merkblatt im PDF-Format (40KB)
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Adresse STS - Meldung bei Schadenfall: |
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Kontaktadresse: |
Swiss Travel Association of Retailers (STAR), Im Bahnhof - Zürcherstrasse 49, 8903 Birmensdorf
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