Einreisebestimmungen für Costa Rica
Was brauche ich zur Einreise ?
Reisepass/Visum
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Paß erforderlich
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Visum erforderlich
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Rückreiseticket erforderlich
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Deutschland
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Ja
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Nein
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Ja
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Österreich
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Ja
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Nein
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Ja
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Schweiz
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Ja
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Nein
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Ja
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Andere EU-Länder
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Ja
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Nein
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Ja
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Wichtig!
Da es nicht ratsam ist, den Pass in der Tasche oder Rucksack mit zu führen, sollten Sie a) eine Kopie Ihrer Daten (mit Foto) und b) eine Kopie mit dem Einreisestempel machen, denn die werden bei einer allfälligen Kontrolle akzeptiert. Den Pass brauchen Sie in jedem Fall auf der Bank und auch Hotels können das Original beim Einchecken verlangen. Beim Zoll unbedingt darauf achten, dass der Einreisestempel gut lesbar ist, es könnte sonst zu Problemen bei einer Kontrolle kommen, die beiden Kopien sollten Sie unbedingt bei sich tragen.
Hinweis
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. Die Eintragung des Kindes in den Reisepass eines Elternteils genügt nicht.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige können grundsätzlich alleine einreisen, sofern sie über einen eigenen Reisepass verfügen und entsprechende Einwilligungserklärungen der Erziehungsberechtigten vorweisen können. Bei der Ausreise von Minderjährigen, die alleine reisen bzw. sich lediglich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befinden, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden regelmäßig eine Einwilligungserklärung beider bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der zuständigen costaricanischen Vertretung geklärt werden.
Visum
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Staaten und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Barbados, Brasilien, Britische Überseegebiete, Chile, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, San Marino, Serbien, Südafrika, Trinidad & Tobago, Uruguay und USA;
(c) Übrige Länder (für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen: Antigua & Barbuda, Bahamas, Bangladesch, Belize, Bolivien, Dominica, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Jamaika, Kiribati, Malediven, Marschall-Inseln, Mauritius, Mikronesien, Nauru, Palau, Philippinen, Russische Föderation, Salomonen, Samoa, Sao Tomé & Principe, Seychellen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Singapur, Suriname, Taiwan (China), Tonga, Türkei, Tuvalu, USA (Nördliche Marianen) und Venezuela.
Da die meisten Flüge von Deutschland nach Costa Rica in den USA zwischenlanden (Martinair, alle US-Fluggesellschaften), müssen auch die Einreisebestimmungen für die USA beachtet werden (siehe auch Reisepass/Visum USA).
Am Zoll
Einreise USA (ab 12.1.2009)
Neue Regeln für Reisen in die USA
Ab heute gelten für Flugpassagiere mit Destination USA neue Einreiseregeln. Bis spätestens drei Tage vor der Abreise muss ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden. In einer Übergangsphase zeigen die US-Behörden jedoch eine gewisse Kulanz.
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"Passagiere, die vergessen haben, rechtzeitig die Einreiseerlaubnis einzuholen, können dies kurz vor dem Abflug in der Schalterhalle noch nachholen", sagte Swiss-Sprecher Jean-Claude Donzel am Montag auf Anfrage.Am Flughafen Zürich wurden zwei Internetstationen eingerichtet, auf denen das Online-Formular gratis ausgefüllt werden kann. Deshalb hätten bislang beim Check-In keine USA-Reisenden zurückgewiesen werden müssen, sagte Donzel.
Die Swiss rät Passagieren jedoch dringend, die 72-Stunden-Frist einzuhalten. "Wer sich nicht rechtzeitig registriert, muss bei der Ankunft in den USA mit Schwierigkeiten rechnen", sagte Donzel. Bei verspäteter Anmeldung müsse mit stundenlangem Warten gerechnet werden.
"Wir wären froh, wenn sich die Passagiere schon jetzt an die Vorgaben halten", sagte Donzel. Es sei nicht bekannt, wie lange sich die US-Behörden bei verspäteter Registrierung noch nachsichtig zeigten.
Reisende aus der Schweiz und anderen Visa-freien Staaten müssen die elektronische Einreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) auf dem Internet oder beim Reisebüro beantragen. Sie ersetzt das grüne Formular, das Reisende bisher im Flieger oder auf dem Schiff ausfüllen mussten.
Der bewilligte Antrag ist während rund zwei Jahren gültig und berechtigt zu mehreren Einreisen in die USA. Die US-Botschaft rät Reisenden, den Antrag so früh wie möglich auszufüllen.



